Kontakt: so kommen Sie mit AerIQ ins Gespräch
Dauer: 10 Sekunden · Erklärvideo für Kommunen · Videoquelle: AerIQ Aerial Intelligence
Die Schlussszene fasst zusammen, wie ein Projekt beginnt.
Es genügt, Aufgabe und Gebiet zu nennen. Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung zu Umfang und Kostenrahmen, dazu eine Leistungsbeschreibung für die Vergabestelle. Wovon die Kosten abhängen, ist überschaubar: von der Fläche, der geforderten Auflösung und der Auswertungstiefe. Ein reines Orthophoto ist günstiger als eine vollständige Vektorisierung mit Objekterfassung.
Wer klein anfangen möchte, beginnt mit einem Projekt mit festem Umfang; der Friedhof eignet sich dafür besonders, weil in der Regel ein Außendiensttag genügt. Der Umfang lässt sich später erweitern, ohne dass ein Gebiet erneut beflogen werden muss. Ansprechpartner ist Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836. Der Clip ist ein Ausschnitt aus dem AerIQ-Erklärvideo „Drohnendaten für Kommunen“.
Nennen Sie uns die Verwaltungsfrage und, soweit bekannt, das Gebiet und den gewünschten Zeitrahmen. Am Telefon klären wir in wenigen Minuten, ob und wie sich Ihre Aufgabe mit einer Befliegung lösen lässt; ein Erstgespräch ist unverbindlich, und Sie brauchen dafür kein Fachwissen. Ihr Ansprechpartner ist Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Anfrageformular fragt nach Aufgabe, Gebiet, Fachverfahren und Zeitraum; der Name des Verfahrens genügt, die Formatdetails klären wir mit dem Anbieter.
Typische Anlässe, mit denen Verwaltungen auf uns zukommen: die Gebührenkalkulation für den Friedhof, ein Luftbild im GIS, das noch den Stand vor der Baumaßnahme zeigt, der Bestand für ein Bebauungsplanverfahren, das Geländemodell für ein Starkregenkonzept, First- und Traufhöhen für die Beurteilung nach § 34 BauGB oder versiegelte Flächen für die gesplittete Abwassergebühr. AerIQ Aerial Intelligence e. K. hat seinen Sitz in Espenau bei Kassel und arbeitet bundesweit für Städte, Gemeinden, Kirchengemeinden und Behörden.
Nach der Anfrage erhalten Sie zeitnah eine erste Einschätzung zu Umfang und Kostenrahmen, danach die Unterlagen für Ihre Vergabeakte: Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe sowie ein Festpreisangebot. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Das kommunale Geschäftsfeld bauen wir auf; kommunale Projekte veröffentlichen wir erst nach Freigabe der jeweiligen Verwaltung, Projekte aus Industrie und Gewerbe zeigen wir auf aeriq.de.
Transkript
Welcher Datensatz fehlt Ihrer Verwaltung? Fragen Sie AerIQ – Sie erhalten eine unverbindliche Einschätzung.