Häufige Fragen von Städten und Gemeinden
Hier stehen die Fragen aller Kommunen-Seiten gesammelt, nach Aufgabe geordnet, jeweils mit einer Kurzantwort und dem Link zur ausführlichen Antwort auf der Seite. Darunter folgen ausgewählte Fragen zu Technik und Luftrecht aus dem Fragenkatalog der Hauptseite.
Allgemein: Vergabe, Genehmigung, Daten
8 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Startseite
Können wir direkt beauftragen, oder ist eine Ausschreibung nötig?
Viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge: Hessen 100.000 € netto für Liefer- und Dienstleistungen (HVTG seit 25. Juni 2026; ab 20.000 € grundsätzlich drei Vergleichspreise), Thüringen 30.000 € (seit 28.
Wie ist der Datenschutz bei einer Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind.
Wir haben keine eigene GIS-Stelle. Können wir die Daten trotzdem nutzen?
Ja. Wir liefern in das Fachverfahren, das Sie haben, zum Beispiel die Friedhofssoftware, und stimmen die Übergabe mit dessen Anbieter ab.
In welchen Formaten werden die Daten übergeben?
Orthophotos (auch Orthofotos genannt) und Geländemodelle als GeoTIFF, Pläne als DWG/DXF oder PDF, Flächen- und Grabgeometrien als Shapefile oder GeoPackage, Punktwolken als LAS/LAZ.
Wer kümmert sich um die Fluggenehmigung?
AerIQ. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz.
Wovon hängen die Kosten ab?
Von der Fläche, der geforderten Auflösung und der Auswertungstiefe; ein reines Orthophoto kostet weniger als eine vollständige Vektorisierung mit Objekterfassung.
Ist das eine amtliche Vermessung?
Nein. AerIQ erbringt Ingenieur- und Bestandsvermessungen sowie die Erfassung von Geodaten aus der Luft.
Wie läuft ein Projekt ab?
In vier Schritten: Abstimmen (Gebiet, Fragestellung, Fachverfahren), Genehmigen (durch AerIQ), Befliegen (zum vereinbarten Termin) sowie Auswerten und Übergeben (in Ihr System).
Friedhof digital
9 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Friedhof digital
Wie lange dauert die Friedhofsdigitalisierung?
Die Befliegung dauert meist wenige Stunden an einem Vormittag. Die Auswertung mit Orthophoto, Grabgeometrien und Aufbereitung für Ihr Fachverfahren nimmt je nach Größe und Auswertungstiefe einige Wochen in Anspruch.
Wird der Friedhofsbetrieb gestört?
Die Termine stimmen wir mit der Friedhofsverwaltung ab und legen sie außerhalb von Beisetzungen und Besuchszeiten. Bei Bedarf werden Teilbereiche kurzzeitig freigehalten; Besucherinnen und Besucher informieren wir vorab durch einen Aushang, wenn Sie das wünschen.
Was ist mit Grabinschriften und Friedhofsbesuchern?
Die Aufnahmen entstehen senkrecht von oben und dienen ausschließlich der Friedhofsverwaltung; sie werden nicht veröffentlicht. Personen sind darauf in aller Regel nicht erkennbar; ist im Einzelfall doch jemand erkennbar, machen wir die Stelle vor der Übergabe unkenntlich.
Passen die Daten in unsere Friedhofssoftware?
Wir liefern die Grabgeometrien in Austauschformaten, die Friedhofs- und GIS-Fachverfahren einlesen: Shapefile, GeoPackage oder DXF, das Orthophoto als GeoTIFF, die Grabnummer als Schlüsselfeld.
Wir haben noch keine Friedhofssoftware. Was bekommen wir dann?
Pläne als PDF und DWG, die Grabflächen als GeoPackage oder Shapefile und das Luftbild als GeoTIFF. Diese Dateien lassen sich in gängigen GIS und in freien Programmen wie QGIS öffnen.
Wie genau sind Orthophoto und Grabgeometrien?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK). Optional kontrollieren wir das zusätzlich an eingemessenen Bodenpunkten.
Hilft das Kataster bei der nächsten Gebührenkalkulation?
Aus den Grabgeometrien lassen sich Flächen je Grabart und Grabfeld ableiten, dazu belegte, freie und eingeebnete Flächen, wenn Sie Ihre Belegungsdaten dagegenhalten.
Was kostet ein digitales Friedhofskataster?
Der Preis hängt von Fläche, Zahl der Grabstätten und Auswertungstiefe ab. Ein reines Orthophoto kostet weniger als das vollständige Kataster mit Grabnummern.
Lässt sich das Projekt als Direktauftrag vergeben?
Die Erfassung eines einzelnen Friedhofs liegt häufig in einem Auftragswert, der nach den Wertgrenzen Ihres Landes als Direktauftrag vergeben werden kann (Kasten im Abschnitt Kosten).
Ortslagen-Orthophoto
7 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Ortslagen-Orthophoto
Worin unterscheidet sich das von den amtlichen Orthofotos (DOP20)?
In Auflösung und Aktualität. Die amtlichen Orthophotos (DOP20) haben 20 cm Bodenauflösung und folgen dem Turnus der Landesbefliegung; je nach Gebiet sind sie zum Nutzungszeitpunkt mehrere Jahre alt.
Können wir den Aufnahmezeitpunkt bestimmen?
Ja, das ist einer der Hauptvorteile. Üblich sind Termine in der laubfreien Zeit mit freier Sicht auf Wege, Flächen und Gebäudekanten oder Stichtage vor und nach einer Baumaßnahme.
Wie genau ist das Orthophoto?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK); optional kontrollieren wir das an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter, Einzelheiten stehen im Angebot; Flächen und …
In welchem Format kommt das Orthophoto in unser GIS?
Als georeferenziertes GeoTIFF im Raumbezug ETRS89/UTM; das lesen gängige GIS und kommunale Geoportale ein. Kachelung, Kompression und Übergabeweg stimmen wir vorab mit Ihrer GIS-Stelle oder Ihrem Dienstleister ab.
Wie ist der Datenschutz bei der Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder einer Ortslage sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen. Personen und Kennzeichen im Straßenraum sind bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar; andernfalls machen wir sie vor der Übergabe unkenntlich.
Dürfen wir das Luftbild im Geoportal und in Ratsvorlagen verwenden?
Ja. Ihre Kommune erhält die Nutzungsrechte an den gelieferten Daten und entscheidet über die Verwendung.
Wovon hängen die Kosten ab?
Im Wesentlichen von der Fläche und der gewünschten Auflösung. Sie erhalten nach kurzer Abstimmung ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang und können spätere Auswertungen aus demselben Datensatz beauftragen, ohne neue Befliegung.
Bestandsaufnahme für den Bebauungsplan
7 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Bestandsaufnahme für den Bebauungsplan
Ersetzt das die Vermessung durch den ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)?
Nein. Katastervermessungen bieten wir nicht an: Grenzfeststellung, Abmarkung und Gebäudeeinmessung bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, in Hessen nach § 15 HVGG.
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Wie genau sind Gelände und Höhen?
Die Drohne bestimmt ihre Position satellitengestützt auf wenige Zentimeter genau (RTK); optional kontrollieren wir das an eingemessenen Bodenpunkten. Die Lagegenauigkeit liegt je nach Passpunktsicherung im Bereich weniger Zentimeter, Einzelheiten stehen im Angebot.
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Kann unser Planungsbüro direkt mit den Daten arbeiten?
Ja. Pläne und Höhen liefern wir als DWG/DXF mit abgestimmter Layerstruktur, das Orthophoto als GeoTIFF, Punktwolken als LAS/LAZ, alles im Raumbezug ETRS89/UTM.
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Wie kommt das 3D-Modell in die Ratssitzung und die Beteiligung?
Als Browser-Ansicht, die ohne Spezialsoftware läuft, oder als vorbereitete Bilder und Kameraflüge für die Sitzungsvorlage. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung lassen sich Standpunkte festlegen, aus denen jede Bürgerin und jeder Bürger die Wirkung des Vorhabens nachvollziehen kann.
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Passt der Zeitplan zu Auslegung und Ratssitzung?
Die Befliegung dauert je nach Gebietsgröße einige Stunden; die Auswertung hängt vom Umfang ab und liegt in der Regel einige Wochen nach der Befliegung vor. Den Zeitplan legen wir im Angebot fest, abgestimmt auf frühzeitige Beteiligung, Auslegung und Sitzungstermine; Wetter und …
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Reicht das amtliche Luftbild nicht als Kartengrundlage?
Für die Übersicht ja. Für Festsetzungen, Höhen und das Einfügen nach § 34 BauGB braucht es den Stand von heute in 2–3 cm Auflösung; das Landesluftbild zeigt oft den Zustand von vor mehreren Jahren in 10–20 cm.
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Was kostet das Paket?
Der Preis richtet sich nach Plangebietsgröße und Auswertungsumfang. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang als Grundlage für Direktauftrag, Verhandlungsvergabe oder die Beauftragung über Ihr Planungsbüro.
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Starkregen-Geländedaten
8 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Starkregen-Geländedaten
Passen die Daten in ein Starkregenrisikomanagement (SRRM)?
Ja. Ein kommunales Starkregenrisikomanagement setzt in der ersten Stufe auf dem auf, was wir liefern: ein aktuelles Geländemodell samt Fließwegen und Senken.
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Ersetzt das die hydraulische Untersuchung?
Nein. Simulation, Bewertung und Maßnahmenplanung gehören in die Hände eines Ingenieurbüros.
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Reicht das amtliche Geländemodell (DGM1) nicht aus?
Für die Übersicht ja. Innerorts entscheidet die kleine Struktur über den Abfluss: Bordsteine, Mauern, Gräben, Aufschüttungen.
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Können auch Gewässer und schwer zugängliche Bereiche erfasst werden?
Ja. Böschungen, Bachläufe, zugewachsene Gräben und Hinterliegerflächen werden aus der Luft flächendeckend erfasst, ohne Begehung und ohne Betreten privater Grundstücke.
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In welchen Formaten kommen die Daten?
Geländemodell als GeoTIFF oder XYZ, Punktwolke als LAS/LAZ, Dreiecksvermaschung (TIN) für die Modellierung, Fließwege und Senken als Shapefile oder GeoPackage, alles im Raumbezug ETRS89/UTM und kombinierbar mit Ihren GIS-Ebenen und amtlichen Daten.
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Was passiert nach einem Starkregenereignis?
Nach einem Ereignis dokumentieren wir den Zustand kurzfristig aus der Luft, bevor aufgeräumt wird: Gelände, Gewässer, betroffene Bereiche. Sie erhalten eine dokumentierte Zustandsaufnahme mit Zeitstempel und Raumbezug für die Schadensaufnahme und die Anpassung der Vorsorgeplan …
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Was ist mit Personen und Kennzeichen auf den Bildern?
Sie werden vor der Übergabe unkenntlich gemacht. Luftbilder einer Ortslage sind über den Grundstücksbezug personenbezogene Daten; die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune, die Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung mit Ihnen fest.
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Wovon hängen die Kosten ab?
Von Gebietsgröße und Auswertungsumfang. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; ein einmal erfasster Datensatz lässt sich später erneut auswerten, etwa wenn das Vorsorgekonzept in eine weitere Stufe geht.
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Bauen und Planen
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Bauen und Planen
Ersetzen die Daten die Vermessung durch den ÖbVI (Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)?
Nein. Katastervermessungen bieten wir nicht an: Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung und Fortführung des Liegenschaftskatasters bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, in Hessen nach § 15 HVGG.
In welchen Formaten kommen Bestands- und Höhenpläne?
Bestands- und Höhenpläne als DWG oder DXF für CAD, Rasterdaten als GeoTIFF, Vektorebenen als Shapefile oder GeoPackage, alles im Raumbezug ETRS89/UTM (Zone 32N in Hessen, Niedersachsen und Thüringen), damit Planungsbüro und GIS ohne Transformation weiterarbeiten.
Wie kommen wir an First- und Traufhöhen für § 34 BauGB?
Aus dem 3D-Datensatz einer einzigen Befliegung, flächendeckend für den gesamten Gebäudebestand statt im Einzelfall vor Ort. Die Höhen werden mit den ALKIS-Umringen verschnitten und flurstücksbezogen übergeben; im GIS dienen sie als Auskunfts- und Prüfgrundlage der Verwaltung.
Brauchen wir für die Befliegung eine eigene Genehmigung?
Nein. Ob der Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz, auch über bebauten Ortslagen.
Lässt sich eine Befliegung für mehrere Aufgaben gleichzeitig nutzen?
Ja, das ist der wirtschaftliche Kern. Aus einem Datensatz entstehen Bestandsplan, Geländemodell, Gebäudehöhen, ein aktuelles Ortslagen-Orthophoto und, falls das Thema bei Ihnen ansteht, die Daten für Starkregen-Geländedaten.
Was kostet das?
Das hängt von Fläche und Auswertungsumfang ab. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; die Erfassung eines Gemeindegebiets oder Plangebiets liegt häufig im Bereich des Direktauftrags (Wertgrenzen im Abschnitt Kosten).
Umwelt und Klimafolgen
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Umwelt und Klimafolgen
Übernehmen Sie auch die hydraulische Modellierung?
Nein. Die hydraulische Modellierung übernimmt ein Ingenieurbüro.
Reichen die Daten für die gesplittete Abwassergebühr?
Sie erhalten je Grundstück die versiegelte Fläche als GIS-Objekt mit dem Datum der Befliegung und dokumentierter Methode. Bei Widerspruch eines Eigentümers lässt sich die Fläche am Luftbild zeigen.
Wie aktuell sind die Flächendaten im Vergleich zu unseren bisherigen Werten?
Sie bilden den Stand der Befliegung ab, also einen mit Ihnen vereinbarten Stichtag. Damit ersetzen sie geschätzte oder fortgeschriebene Werte durch eine datierte Erfassung; bei Rückfragen zur Gebühr zählt genau dieser Unterschied.
Können Sie nach einem Starkregenereignis den Ist-Zustand aufnehmen?
Ja. Wir nehmen den Zustand nach Starkregen- oder Hochwasserereignissen kurzfristig aus der Luft auf, bevor aufgeräumt wird, und dokumentieren Veränderungen an Gewässern, Ufern und Gelände als Zustandsaufnahme mit Zeitstempel und Raumbezug.
Berücksichtigen Sie beim PV-Potenzial den Denkmalschutz?
Ja. Neben Dachflächen und vorhandenen Anlagen erfassen wir die Einsehbarkeit im Ortsbild; im historischen Ortskern ist das die Datengrundlage für die Denkmalabwägung.
Was kostet das?
Das hängt von Fläche und Auswertungsumfang ab. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang.
Leistungsübersicht
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Leistungsübersicht
Müssen wir für jede Auswertung neu befliegen lassen?
Nein. Die Leistungen dieser Übersicht entstehen überwiegend aus demselben Datensatz einer Befliegung.
Können wir einzelne Leistungen beauftragen oder nur das Gesamtpaket?
Einzeln. Jede Leistung ist für sich beauftragbar und lässt sich später schrittweise ausbauen.
Womit sollten wir anfangen?
Mit dem Friedhof. Der Umfang ist überschaubar, der Nutzen unmittelbar, und die Daten fügen sich in die verbreitete Friedhofssoftware ein.
In welchen Formaten erhalten wir die Daten?
Rasterdaten wie Orthophoto und Geländemodell als GeoTIFF, Pläne und Vektorebenen als DWG, DXF, Shapefile oder GeoPackage, Punktwolken als LAS, LAZ oder XYZ, dazu 3D-Modelle als Mesh oder Stadtmodell mit Browser-Ansicht.
Was, wenn unsere Aufgabe in der Tabelle nicht vorkommt?
Dann sprechen Sie uns darauf an. Nicht jede Fragestellung ist in der Übersicht abgebildet.
Wovon hängen die Kosten ab?
Von Fläche und Auswertungstiefe je Aufgabe. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit beschriebenem Lieferumfang; viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge (Kasten im Abschnitt Kosten).
Ablauf, Vergabe und Datenschutz
6 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz
Können wir direkt beauftragen?
Viele Erfassungen liegen unterhalb der Wertgrenzen für Direktaufträge (Kasten oben). Die Einordnung trifft Ihre Vergabestelle; wir liefern Leistungsbeschreibung und Festpreisangebot dafür.
Ausführliche Antwort auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz →
Welche Unterlagen bekommen wir für die Vergabeakte?
Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe, Festpreisangebot, Nachweis der Drohnenhaftpflicht, Dokumentation der luftrechtlichen Einstufung und der eingeholten Genehmigungen sowie den Vertrag zur Rollenverteilung im Datenschutz.
Ausführliche Antwort auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz →
Wer trägt die Verantwortung für den Flug?
AerIQ als Betreiber. Wir prüfen den Genehmigungsweg, holen Genehmigungen und Zustimmungen ein, fliegen nach der EU-Drohnenverordnung und sind mit einer Drohnenhaftpflicht über 10 Mio.
Ausführliche Antwort auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz →
Brauchen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
Das hängt von der Rollenverteilung ab. Entscheidet AerIQ über Mittel und Ablauf der Erfassung und liefert ein Fachergebnis, kann eine eigene Verantwortlichkeit vorliegen; verarbeiten wir nach Ihrer Weisung, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art.
Ausführliche Antwort auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz →
Wo liegen die Daten, und wer hat Zugriff?
In Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern; Zugriff haben nur die Projektbeteiligten. Nach Projektabschluss löschen oder archivieren wir die Daten, wie Sie es vorgeben.
Ausführliche Antwort auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz →
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Lieferung?
Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, die Ergebnisse je nach Auswertungstiefe einige Wochen später. Den Vorlauf bestimmt der Genehmigungsweg; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten.
Ausführliche Antwort auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz →
Aus dem Praxis-Ratgeber
7 Fragen · Einzelheiten auf der Seite Praxis-Ratgeber
Gilt der beschriebene Ablauf in allen drei Ländern gleich?
Im Kern ja: Erfassung, Auswertung und Datenübergabe laufen überall gleich. Unterschiede gibt es beim Landesvergaberecht (siehe Tabelle oben); das berücksichtigen wir im Angebot.
Gilt der Ratgeber auch für Kommunen in anderen Bundesländern?
Ja. Ablauf, Datenformate, Genehmigungsweg und Datenschutz gelten in allen Ländern gleich.
Braucht unsere Verwaltung eigenes Drohnen- oder GIS-Spezialwissen?
Nein. Sie benennen Aufgabe und Zielsystem; Flug, Genehmigung, Auswertung und Aufbereitung übernehmen wir.
Können wir amtliche DOP und Drohnendaten kombinieren?
Ja, das ist der Regelfall. Die Drohnendaten werden im amtlichen Raumbezug (ETRS89/UTM) geliefert und legen sich passgenau über DOP, ALKIS und Ihre GIS-Ebenen.
Wie schnell kann nach der Beauftragung geflogen werden?
Den Termin stimmen wir verbindlich mit Ihnen ab; er hängt vom Genehmigungsweg für Ihr Gebiet, von der Jahreszeit (laubfrei) und vom Wetter ab. Die Rohdaten liegen am Tag der Befliegung vor, die Ergebnisdaten je nach Auswertungstiefe einige Wochen später; der Zeitplan steht im …
Was kostet eine Befliegung?
Der Preis richtet sich nach Fläche, geforderter Auflösung und Auswertungstiefe. Nach einer kurzen Abstimmung erhalten Sie ein Festpreisangebot mit Leistungsbeschreibung; viele Einzelvorhaben liegen in Auftragswerten, für die vereinfachte Vergabewege in Betracht kommen.
Wie ist der Datenschutz bei einer Befliegung der Ortslage geregelt?
Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind.
Technik und Luftrecht: aus dem Fragenkatalog der Hauptseite
Diese Antworten sind allgemein gehalten und gelten für alle Auftraggeber. Sie erklären Begriffe und Verfahren, die in Angeboten und Genehmigungsunterlagen vorkommen.
Beratung und Genehmigungen
Ab wann fällt ein Drohnenflug in die spezielle Kategorie?
Welche Unterlagen verlangt die Behörde für den Antrag?
Worin unterscheiden sich SORA 2.0 und SORA 2.5?
Kann eine Geländebefliegung eine hydraulische Berechnung im Starkregenrisikomanagement ersetzen?
Vermessung & Kartierung
In welchen Fällen ist klassische Vermessung der Drohnenvermessung vorzuziehen?
Was ist der Unterschied zwischen einem digitalen Oberflächenmodell und einem digitalen Geländemodell?
Warum wird die Geländeaufnahme für Starkregen-Analysen im Winter durchgeführt?
Warum reicht das amtliche Landeshöhenmodell (DGM1) für Starkregen-Analysen in Ortslagen oft nicht aus?
Können die Katasterdaten in die vorhandene Friedhofssoftware importiert werden?
Welche Genauigkeit erreicht ein per Drohne erstellter Grablagenplan?
Wie lange dauert die Digitalisierung eines Friedhofs mit der Drohne?
Welche zusätzlichen Daten liefert eine Friedhofsbefliegung neben dem Grabkataster?
Was kostet die Digitalisierung eines Friedhofskatasters mit der Drohne?
Technisches
Was ist der Unterschied zwischen GPS und GNSS?
Braucht RTK eine Internetverbindung?
Wie genau ist eine RTK-Drohne wirklich?
Rechtliches
Was ist SORA 2.5 und wann wird es Pflicht?
Wie ist der zweiphasige Genehmigungsprozess unter SORA 2.5 aufgebaut?
Was sind Operational Safety Objectives (OSOs) und wie viele gibt es in SORA 2.5?
Weitere Fragen zu Vermessung, Inspektion und Luftrecht stehen in den FAQ auf aeriq.de.
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Schildern Sie uns Aufgabe und Gebiet, wir antworten zeitnah. Ansprechpartner: Martin Wimberger, Inhaber, Telefon +49 5673 50 99 836.
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