Drohnen-Betriebsgenehmigung & SORA 2.5: Beratung und Antragserstellung
Spezielle Kategorie | SORA 2.5 · PDRA · STS · LUC | Betriebshandbuch, ConOps & Antrag | bundesweit
Betriebsgenehmigung für Drohnen in der speziellen Kategorie
Sobald Ihr Einsatz die Grenzen der offenen Kategorie verlässt, etwa bei Flügen über Menschen, in größerer Höhe oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS), brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie. Zuständig sind je nach Bundesland das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder die Landesluftfahrtbehörde. Wir übernehmen die Risikobewertung nach SORA 2.5, schreiben Ihr Betriebshandbuch und das Betriebskonzept (ConOps) und reichen den Antrag mit Ihnen ein. Sie fliegen, wir kümmern uns um die Genehmigung.
SORA 2.5 Risikobewertung
Wir bestimmen Boden- und Luftrisiko (Ground Risk Class und Air Risk Class), leiten daraus das SAIL-Level ab und legen die passende Risikominderung fest. Nach der seit September 2025 gültigen Methodik.
Betriebshandbuch & ConOps
Ein vollständiges Operations Manual (OM) mit Verfahren für Normalbetrieb, Abweichungen und Notfälle, dazu das Betriebskonzept (ConOps) als Grundlage Ihres Antrags. Aufgebaut nach der LBA-Formulierungshilfe.
Wegfindung: STS, PDRA, SORA, LUC
Wir prüfen, welcher der vier Genehmigungswege für Ihren Betrieb der kürzeste und günstigste ist, bevor unnötiger Aufwand entsteht. Oft reicht ein vordefinierter Weg statt einer vollständigen SORA.
Antrag & Behördenkommunikation
Compliance Matrix, KML-Fluggebiet über die Plattform dipul und die Abstimmung mit LBA oder Landesbehörde, samt Beantwortung der Rückfragen im laufenden Verfahren.
Welcher Genehmigungsweg passt zu Ihrem Betrieb?
Die spezielle Kategorie kennt vier Wege zur Erlaubnis. Welcher passt, hängt vom Risiko des Einsatzes ab, von der Drohne und vom Ort. Wir ordnen Ihren Betrieb ein, bevor Sie Zeit in die falschen Unterlagen stecken.
STS – Standardszenario
Für Einsätze, die einem europäischen Standardszenario (STS-01 oder STS-02) oder einem nationalen Standardszenario entsprechen. Hier genügt eine Betriebserklärung mit Betriebshandbuch, eine vollständige SORA ist nicht nötig. Voraussetzung sind unter anderem C5- oder C6-klassifizierte Drohnen.
PDRA – vordefinierte Risikobewertung
Die Predefined Risk Assessment deckt typische Einsatzmuster mit bereits festgelegten Risiken und Auflagen ab. Schneller im Verfahren als eine individuelle SORA, weil viel Vorarbeit schon erledigt ist. Auch nationale PDRAs sind möglich.
SORA 2.5 – individuelle Risikoanalyse
Für Einsätze, die in kein Standardszenario passen. Die vollständige Specific Operations Risk Assessment mit Ground Risk Class, Air Risk Class, SAIL und dem Nachweis der Operational Safety Objectives (OSO). Der anspruchsvollste, aber auch flexibelste Weg.
LUC – Light UAS Operator Certificate
Für Betreiber, die regelmäßig fliegen und sich Genehmigungen künftig selbst erteilen wollen. Das LUC verschafft Ihnen mehr Eigenständigkeit gegenüber der Behörde. Wir bereiten Ihre Organisation auf die Zertifizierung vor.
SORA 2.5: die quantitative Risikobewertung
Seit dem 29. September 2025 gilt SORA 2.5. Die Methodik rechnet das Bodenrisiko jetzt mit Formeln statt mit Schätzungen, hat den Prozess auf zehn Schritte gestrafft und die Zahl der Sicherheitsziele von 24 auf 17 reduziert. Wichtig für die Praxis: Der Notfallplan (Emergency Response Plan) ist kein optionaler Baustein mehr, sondern für jede Operation Pflicht (OSO #01). Was sich im Detail geändert hat, haben wir im Blog beschrieben.
Blog: SORA 2.5 Sicherheitskonzept und BetriebsgenehmigungSchritte im strukturierten Genehmigungsprozess
Operational Safety Objectives statt vorher 24
Boden- und Luftrisiko ergeben das SAIL-Level
SORA 2.5 ist die gültige Methodik (ED Decision 2025/018/R)
Ground Risk Class (GRC)
Das Bodenrisiko. SORA 2.5 berechnet es aus der kritischen Fläche der Drohne und der Bevölkerungsdichte am Einsatzort. Leichte, langsame Drohnen landen automatisch in niedrigen Klassen.
Air Risk Class (ARC)
Das Luftrisiko. Es beschreibt, wie wahrscheinlich eine Begegnung mit bemanntem Luftverkehr im Operationsgebiet ist, etwa nahe an Flugplätzen oder in größerer Höhe.
SAIL & OSOs
Aus GRC und ARC ergibt sich das Specific Assurance and Integrity Level. Das SAIL gibt vor, wie robust Ihre Sicherheitsmaßnahmen sein müssen und welche Operational Safety Objectives Sie nachweisen.
Unsere Leistungspakete
Je nachdem, wo Sie stehen, steigen wir an unterschiedlichen Punkten ein. Drei typische Pakete, jedes mit einem individuellen Festpreis nach Aufwand.
Erstberatung & Wegfindung
Sie wissen danach, was nötig ist und mit welchem Aufwand Sie rechnen müssen:
- •Analyse Ihres geplanten Einsatzes
- •Einordnung in offene oder spezielle Kategorie
- •Empfehlung: STS, PDRA, SORA oder LUC
- •Grobe Aufwands- und Zeitschätzung
Komplettpaket Betriebsgenehmigung
Von der Risikobewertung bis zum eingereichten Antrag, alles aus einer Hand:
- •Risikobewertung nach SORA 2.5 oder PDRA
- •Betriebshandbuch (OM) und ConOps
- •Compliance Matrix und KML-Fluggebiet
- •Antragstellung und Behördenkommunikation
Laufende Begleitung & Updates
Für Betreiber mit erteilter Genehmigung, die in Betrieb bleiben wollen:
- •Pflege und Versionierung des Betriebshandbuchs
- •Ergänzung neuer Fluggebiete
- •Änderungs- und Folgeanträge
- •Vorbereitung auf das LUC
Kein Pauschalpreis von der Stange.
Den Aufwand schätzen wir nach dem Erstgespräch ein. Den Preis nennen wir Ihnen vorab als Festpreis, bevor wir anfangen.
Angebot anfordernSo entsteht Ihre Betriebsgenehmigung
1. Erstgespräch & Einsatzanalyse
Wir klären die Eckdaten: welche Drohne, welcher Einsatzort, welche Flughöhe, Flüge in oder außerhalb der Sichtweite, über unbeteiligten Menschen ja oder nein. Daraus ergibt sich die erste Risikoeinordnung.
2. Wegfindung & ConOps
Wir legen den Genehmigungsweg fest und schreiben das Betriebskonzept (ConOps), das Ihren Einsatz präzise beschreibt. Das ConOps ist der Ausgangspunkt für die gesamte Risikobewertung.
3. Risikobewertung nach SORA 2.5
Bestimmung von Ground Risk Class und Air Risk Class, Ableitung des SAIL und Festlegung der Risikominderung (M1A, M1B, M1C) sowie der nachzuweisenden Operational Safety Objectives. Bei einfacheren Einsätzen läuft dieser Schritt über STS oder PDRA.
4. Betriebshandbuch & Compliance Matrix
Das Operations Manual mit allen Verfahren für Normalbetrieb, Abweichungen und Notfälle. Den Nachweis der OSOs führen wir in der Compliance Matrix, das Fluggebiet liefern wir als KML-Datei.
5. Antrag & Begleitung
Einreichung über dipul bei LBA oder Landesluftfahrtbehörde, Abstimmung im Verfahren und Beantwortung der Rückfragen, bis die Betriebsgenehmigung erteilt ist.
Für wen sich die Genehmigungsberatung lohnt
Inspektionsdienstleister
Flüge nah an Bauwerken, über Betriebsgeländen oder an Industrieanlagen verlassen schnell die offene Kategorie. Wir bringen Ihren Inspektionsbetrieb in einen genehmigten Rahmen.
Vermessung & Bau
Befliegungen über aktiven Baustellen oder in dichter bebauten Gebieten brauchen oft eine Genehmigung. Wir schaffen die Grundlage für Ihre Vermessungsflüge.
BVLOS-Betreiber
Streckenflüge, Logistik und Monitoring außerhalb der Sichtweite gehören zu den anspruchsvollsten Einsätzen. Hier ist die SORA der Kern Ihres Antrags.
Industrie & Energie
Windparks, Solarparks und Anlagen mit eigenem Flugbedarf profitieren von einer generischen Genehmigung, die mehrere Fluggebiete abdeckt.
Betreiber von Bestandsdrohnen
Drohnen ohne C-Klassifizierung lassen sich in der speziellen Kategorie weiter legal einsetzen. So schützen Sie Ihre vorhandenen Geräte und Investitionen.
Drohnendienstleister
Wenn Sie Ihr Angebot über die offene Kategorie hinaus erweitern wollen, ist die Betriebsgenehmigung der Hebel. Wir übernehmen die Antragsarbeit, Sie konzentrieren sich auf den Flug.
Warum AerIQ
Aus eigener Antragspraxis
Wir erstellen Betriebshandbücher nach SORA 2.5 nicht nur für Kunden, sondern auch für unseren eigenen Flugbetrieb. Die LBA-Formulierungshilfen, die Compliance Matrix und die typischen Rückfragen der Behörde kennen wir aus erster Hand.
Betrieb und Genehmigung aus einer Hand
AerIQ ist selbst Drohnenbetreiber, kein reines Beratungsbüro. EU-Kompetenznachweise A1/A3 und A2, Praxis aus Inspektion, Vermessung und Kulturerbe-Digitalisierung. Wir wissen, wie ein Antrag in der Realität geflogen wird, nicht nur, wie er auf dem Papier aussieht.
Sie brauchen die Genehmigung für einen konkreten Einsatz? Sehen Sie sich an, wofür AerIQ fliegt.
Industrieinspektion DrohnenvermessungHäufige Fragen zur Betriebsgenehmigung und SORA 2.5
Wann brauche ich eine Betriebsgenehmigung für meine Drohne?
Sobald Ihr Einsatz nicht mehr in die offene Kategorie passt: bei Flügen über unbeteiligten Menschen, außerhalb der Sichtweite (BVLOS), mit schwereren Drohnen oder in bestimmten Geozonen. Dann ist eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie nach Artikel 12 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 nötig. Im Erstgespräch klären wir, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
Was ist der Unterschied zwischen STS, PDRA und SORA?
STS (Standardszenario) und PDRA (vordefinierte Risikobewertung) sind vorgefertigte Wege mit festgelegten Auflagen und gehen im Verfahren schneller. Die SORA ist die individuelle Risikoanalyse für Einsätze, die in kein Schema passen. Wir prüfen vorab, welcher Weg für Sie der kürzeste ist, damit Sie keine vollständige SORA schreiben, wo ein Standardszenario genügt.
Was gehört in ein Betriebshandbuch (Operations Manual)?
Das Betriebshandbuch beschreibt den Betreiber und die Drohne, die Verfahren für den Normalbetrieb, für Abweichungen (Contingency) und für Notfälle (Emergency), die Qualifikation des Personals sowie die Fluggebiete. Das LBA stellt dafür eine Formulierungshilfe bereit, an der wir uns beim Aufbau orientieren.
Was hat sich mit SORA 2.5 geändert?
Das Bodenrisiko wird jetzt mit Formeln berechnet statt geschätzt, der Prozess hat zehn statt elf Schritte, die Sicherheitsziele wurden von 24 auf 17 reduziert und der Notfallplan ist für jede Operation Pflicht (OSO #01). SORA 2.5 gilt seit dem 29. September 2025. Die Details haben wir im Blog ausführlich beschrieben.
Wie lange dauert eine Betriebsgenehmigung?
Die Erstellung der Unterlagen hängt vom Einsatz ab und dauert meist einige Wochen. Dazu kommt die Bearbeitung durch die Behörde, die je nach Aufkommen ebenfalls mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Planen Sie Vorlauf ein und reichen Sie früh ein. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, mit welchem Zeitrahmen Sie rechnen sollten.
Macht ihr nur die SORA oder auch den ganzen Antrag?
Beides. Sie können nur die Risikobewertung beauftragen oder das Komplettpaket bis zum eingereichten Antrag. Auf Wunsch begleiten wir auch das Verfahren und beantworten die Rückfragen der Behörde mit Ihnen, bis die Genehmigung vorliegt.
Arbeitet ihr bundesweit?
Ja. Beratung, Risikobewertung und die Erstellung der Unterlagen laufen unabhängig vom Standort, der Großteil davon remote. Zuständig für Ihren Antrag ist das Luftfahrt-Bundesamt oder die Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes. AerIQ hat seinen Sitz in Nordhessen und ist deutschlandweit für Sie tätig.
Drohnen-Betriebsgenehmigung anfragen
Sagen Sie uns, was Sie vorhaben: Drohne, Einsatzort und geplanter Flug. Wir ordnen Ihren Betrieb ein und nennen Ihnen den passenden Genehmigungsweg samt Festpreis für die Unterlagen.