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Drohnenverordnung 2026: Was Auftraggeber wissen müssen
Genehmigung, Wohngrundstücke, Kontrollzonen, Haftung: die Regeln, die Ihren Auftrag betreffen, und was davon bei Ihnen liegt.
Drohnenverordnung aus Sicht des Auftraggebers
Wer eine Drohnenvermessung, eine Inspektion oder Luftaufnahmen beauftragt, hat meist drei Fragen: Brauche ich eine Genehmigung? Muss ich Nachbarn informieren? Wer haftet? Dieser Ratgeber beantwortet sie nach der EU-Drohnenverordnung und der deutschen Luftverkehrs-Ordnung, Stand September 2026. Wer selbst fliegen will, findet das Betreiberwissen im Beitrag zur Betriebsgenehmigung.
- 1. Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung?
- 2. Offene Kategorie oder Betriebsgenehmigung: was für Ihren Auftrag gilt
- 3. Wohngrundstücke, Naturschutz, Kontrollzonen
- 4. Personen, Nachbarn und Kennzeichen auf Luftbildern
- 5. Versicherung und Haftung
- 6. Checkliste vor der Beauftragung
- Häufige Fragen
1. Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung?
Nein. Das Luftrecht nimmt den Betreiber der Drohne in die Pflicht, nicht den Auftraggeber. Der Betreiber muss beim Luftfahrt-Bundesamt registriert sein, den Kompetenznachweis oder das Fernpilotenzeugnis besitzen, versichert sein und prüfen, ob sein Einsatz in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung braucht. Das Luftrecht unterscheidet dabei nicht zwischen gewerblichen und privaten Flügen.
Was bei Ihnen liegt, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder des Berechtigten für Start, Landung und Überflug sowie der Zugang zum Gelände. Sind Nachbarn oder Mieter betroffen, kommt ein Hinweis auf den Termin dazu. Bei Mietobjekten und Gewerbeflächen genügt in der Regel die Zustimmung des Verfügungsberechtigten; wir fragen nach, wer das ist.
2. Offene Kategorie oder Betriebsgenehmigung: was für Ihren Auftrag gilt
Die EU-Drohnenverordnung kennt drei Kategorien. Für die meisten Aufträge, also Vermessung, Dachinspektion, Thermografie und Luftaufnahmen, reicht die offene Kategorie: bis 120 Meter über Grund, in Sichtweite, ohne Überflug von Menschenansammlungen. Mit dem Fernpilotenzeugnis A2 und einer Drohne der Klasse C2 darf der Betreiber bis 30 Meter an unbeteiligte Personen heran, im Langsamflug bis 5 Meter. Ohne A2 (Unterkategorie A3) müssen 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden, was in bebautem Gebiet praktisch keinen Auftrag zulässt.
Eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie braucht es, wenn der Einsatz darüber hinausgeht: über 120 Meter (etwa an hohen Windkraftanlagen oder Schornsteinen), außerhalb der Sichtweite oder über Menschenansammlungen. Zuständig ist die Landesluftfahrtbehörde des Bundeslandes, in Hessen das Regierungspräsidium, in bestimmten Fällen das Luftfahrt-Bundesamt. Das Verfahren dauert nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamts deutlich länger als sechs Monate; für Ihren Auftrag heißt das: Sonderobjekte werden nach Betriebsgenehmigung im Einzelfall geplant, nicht kurzfristig.
Nachtflüge sind in der offenen Kategorie ohne gesonderte Genehmigung erlaubt, die Drohne braucht ein grünes Blinklicht. Über Wohngrundstücken gilt zusätzlich die Regel aus Abschnitt 3. Den Begriff „Aufstiegsgenehmigung" gibt es seit 2021 nicht mehr; wer ihn noch verwendet, arbeitet mit alten Unterlagen.
Quellen: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 (UAS.OPEN.030, UAS.OPEN.060); FAQ des Luftfahrt-Bundesamts zur offenen Kategorie und zu Betriebsgenehmigungen, Abruf 04.09.2026. Einzelheiten zum Verfahren: Beratung Betriebsgenehmigung & SORA 2.5.
3. Wohngrundstücke, Naturschutz, Kontrollzonen: die drei Regeln, die Aufträge betreffen
Wohngrundstücke
Der Überflug von Wohngrundstücken ist nach § 21h Abs. 3 Nr. 7 der Luftverkehrs-Ordnung nur mit Zustimmung der Berechtigten erlaubt, mit Ausnahmen für sehr kleine Geräte und bestimmte Höhen; Landesbehörden können allgemeine Erlaubnisse erteilen. Zwischen 22 und 6 Uhr bleibt die Zustimmung in jedem Fall nötig. Für Ihren Auftrag: Das eigene Grundstück ist mit Ihrer Zustimmung frei, für Nachbargrundstücke planen wir die Flugroute so, dass sie nicht überflogen werden.
Naturschutz und Flugplätze
Naturschutzgebiete, Nationalparks und die Umgebung von Flugplätzen (1,5 Kilometer) sind Geozonen mit eigenen Regeln; ob ein Grundstück betroffen ist, zeigt die amtliche Plattform dipul. Wir prüfen die Geozonen vor jedem Einsatz und holen die Zustimmung der zuständigen Behörde ein, wenn sie nötig ist.
Kontrollzonen
Um Flughäfen mit Kontrollzone braucht jeder Flug eine Freigabe der Flugplatzkontrollstelle. Für den Flughafen Kassel-Calden erteilt sie Austro Control, nicht die Deutsche Flugsicherung. Die Freigabe beantragt der Betreiber; Vorlauf und Auflagen (Höhe, Zeitfenster) stehen dann im Angebot. Details im Beitrag zu Kontrollzonen.
4. Personen, Nachbarn und Kennzeichen auf Luftbildern
Luftbilder zeigen mehr als das Auftragsgrundstück. Erkennbare Personen, Kfz-Kennzeichen und einsehbare private Bereiche sind personenbezogene Daten; ihre Aufnahme braucht eine Rechtsgrundlage (Einwilligung oder ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und die Betroffenen sind zu informieren. Verwaltungsgerichte haben 2024 und 2025 auch Aufnahmen von Grundstücken als personenbezogen gewertet, wenn sie einem Eigentümer zugeordnet werden können (VG Düsseldorf 29 L 3128/24; OVG NRW 16 B 169/25).
Für die Praxis heißt das drei Regeln, die wir bei jedem Auftrag anwenden:
- Flugroute über dem Auftragsgrundstück, Nachbargrundstücke nur als Umfeld im Bild, nicht als Motiv.
- Personen und Kennzeichen vermeiden: Aufnahmezeit so wählen, dass niemand im Bild ist; wo das nicht geht, unkenntlich machen.
- Information: Auf Wunsch ein Hinweis an Nachbarn oder Mieter vor dem Termin; bei Aufnahmen auf Betriebsgeländen ein Hinweis an die Belegschaft.
Ob ein Bild veröffentlicht werden darf, etwa im Exposé oder auf der Website, hängt zusätzlich vom Urheber- und Persönlichkeitsrecht ab. Für Aufnahmen aus der Luft gilt die Panoramafreiheit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht. Nutzungsrechte und die Veröffentlichung klären wir im Angebot.
5. Versicherung und Haftung
Für Drohnen gilt die Halterhaftung nach § 33 Luftverkehrsgesetz: Der Betreiber haftet für Schäden aus dem Betrieb auch ohne Verschulden. Deshalb ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht (§ 43 LuftVG); die gesetzliche Mindestdeckung für Luftfahrzeuge unter 500 Kilogramm liegt bei 0,75 Millionen Sonderziehungsrechten nach der Verordnung (EG) Nr. 785/2004, das sind rund 0,9 Millionen Euro. Üblich sind 1 Million Euro und mehr; AerIQ ist mit 10 Millionen Euro versichert.
Als Auftraggeber haften Sie nicht für den Flug. Lassen Sie sich vor dem Einsatz den Versicherungsnachweis und die Registrierungsnummer des Betreibers zeigen, beides gehört bei uns zu den Unterlagen, die dem Angebot beiliegen. Für Schäden an Ihrem Objekt, etwa durch einen Absturz, gilt dieselbe Versicherung.
6. Checkliste: Das sollten Sie vor der Beauftragung sehen
- Registrierungsnummer (e-ID) des Betreibers, an der Drohne angebracht.
- Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpilotenzeugnis A2 der Person, die fliegt.
- Versicherungsnachweis mit Deckungssumme.
- Genehmigungsweg schriftlich: offene Kategorie oder Betriebsgenehmigung, dazu die Einstufung des Gebiets (Geozonen, Kontrollzone, Wohngrundstücke).
- Umgang mit Personen und Nachbarn im Angebot benannt.
- Nutzungsrechte und Datenhaltung: wem die Daten gehören, wo sie liegen, wie lange.
Wie diese Punkte bei einer Vermessung, einer Inspektion oder bei Luftaufnahmen konkret aussehen, steht auf den Leistungsseiten: Drohnenvermessung, Drohneninspektion, Luftaufnahmen.
Häufige Fragen von Auftraggebern zur Drohnenverordnung
Brauche ich als Auftraggeber eine Genehmigung für den Drohnenflug?
Nein. Luftrechtlich ist der Betreiber der Drohne verantwortlich: Registrierung, Kompetenznachweis, Versicherung und, wenn nötig, die Betriebsgenehmigung. Von Ihnen braucht der Dienstleister die Zustimmung des Grundstückseigentümers und den Zugang zum Gelände.
Muss ich meine Nachbarn informieren?
Eine Pflicht dazu gibt es nicht, solange die Nachbargrundstücke nicht überflogen werden. Überflug von Wohngrundstücken braucht die Zustimmung der Berechtigten oder eine behördliche Erlaubnis. Ein Hinweis an die Nachbarn vor dem Termin vermeidet Rückfragen; wir planen die Flugroute über dem Auftragsgrundstück.
Darf über unser Betriebsgelände geflogen werden, während gearbeitet wird?
Ja, wenn der Abstand zu unbeteiligten Personen eingehalten wird. In der offenen Kategorie mit A2-Zeugnis und C2-Gerät sind das 30 Meter, im Langsamflug 5 Meter. Mitarbeitende, die über den Flug informiert und eingewiesen sind, gelten als beteiligt; dafür braucht es eine kurze Sicherheitseinweisung vor dem Flug.
Was gilt in der Nähe des Flughafens Kassel-Calden?
Der Flughafen hat eine Kontrollzone. Flüge darin brauchen eine Freigabe der Flugplatzkontrollstelle; für Kassel-Calden ist das Austro Control, nicht die Deutsche Flugsicherung. Die Freigabe beantragt der Betreiber; planen Sie dafür Vorlauf ein. Ob Ihr Grundstück in der Kontrollzone liegt, zeigt die Plattform dipul.
Wer haftet, wenn bei der Befliegung etwas passiert?
Der Betreiber. Für Drohnen gilt die Halterhaftung nach dem Luftverkehrsgesetz mit Pflichtversicherung; die gesetzliche Mindestdeckung liegt bei 0,75 Millionen Sonderziehungsrechten, üblich sind 1 Million Euro und mehr. Lassen Sie sich den Versicherungsnachweis zeigen. AerIQ ist mit 10 Millionen Euro versichert.
Darf nachts geflogen werden?
In der offenen Kategorie ja, ohne gesonderte Genehmigung, mit grünem Blinklicht an der Drohne. Über Wohngrundstücken ist der Betrieb zwischen 22 und 6 Uhr nur mit Zustimmung der Berechtigten erlaubt. Für Thermografie in der Nacht ist das der Regelfall, den wir vorher klären.
Was passiert bei Verstößen gegen die Drohnenverordnung?
Das Luftverkehrsgesetz sieht einen Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro vor; die Höhe legt die Behörde im Einzelfall fest. Betroffen ist der Betreiber, nicht der Auftraggeber. Deshalb lohnt sich der Blick auf Registrierung, Nachweise und Versicherung, bevor Sie beauftragen.
Wir wollen selbst fliegen: Welche Regeln gelten für unseren eigenen Betrieb?
Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt, Kompetenznachweis A1/A3 oder Fernpilotenzeugnis A2, Haftpflichtversicherung und die Grenzen der offenen Kategorie. Wenn Ihr Einsatz darüber hinausgeht, führt der Weg über eine Betriebsgenehmigung; wie das Verfahren läuft, steht im Beitrag zur Betriebsgenehmigung und auf der Seite zur SORA-Beratung.
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Wir fliegen mit EU-Fernpilotenzeugnis A2, registriertem Betrieb und 10 Millionen Euro Drohnenhaftpflicht und klären Freigaben und Zustimmungen vor jedem Einsatz. Sitz im Landkreis Kassel, Einsätze bundesweit.
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