EU-Drohnenverordnung einfach erklärt – Kassel & Nordhessen
Seit 2021 gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung. Sie regelt Führerschein, Versicherung, Genehmigungen und Flugverbotszonen einheitlich für alle EU-Länder. Ob Hobby oder Gewerbe: Wer eine Drohne fliegen will, muss die Regeln kennen. Wir erklären, was Sie in Kassel und Nordhessen beachten müssen.
Pflicht ab 250g. A1/A3 (Online-Kurs) oder A2 (Prüfung beim LBA) – je nach Einsatzgebiet.
Gesetzlich vorgeschrieben. Deckungssumme mind. 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden.
Flughäfen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen – Apps wie DFS DroneApp zeigen Verbotszonen.
Flüge über 120m, in Kontrollzonen oder nachts benötigen Genehmigung vom Luftfahrtbundesamt.
A1/A3 (Kleiner Drohnenführerschein): Pflicht für Drohnen ab 250g. Online-Kurs (ca. 30 Min) + Multiple-Choice-Test. Kostet 25-50 €. Gültig 5 Jahre.
A2 (Großer Drohnenführerschein): Für Flüge näher als 50m an Personen. Prüfung bei Luftfahrtbehörde. Kostet 100-150 €. Gültig 5 Jahre.
Wo beantragen? A1/A3 online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). A2 bei Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA.
Pflicht: Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein – egal ob Hobby oder Gewerbe. Private Haftpflicht reicht oft nicht aus.
Kosten: Drohnen-Haftpflicht kostet 50-150 € pro Jahr für Hobby, 200-500 € für Gewerbe. Deckungssumme mindestens 1 Mio. €.
Anbieter: Allianz, DEVK, Haftpflichtkasse Darmstadt, DMO (spezialisiert auf Drohnen).
Verboten: Flughäfen (1,5 km Radius), Kontrollzonen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, Einsatzorte von Polizei/Feuerwehr, Militärgelände.
Kassel: Flughafen Kassel-Calden (Kontrollzone), Bergpark Wilhelmshöhe (Naturschutz), Innenstadt bei Veranstaltungen.
Prüfen: Apps wie DFS-DrohnenApp oder Map2Fly zeigen Flugverbotszonen in Echtzeit.
Aufstiegsgenehmigung erforderlich: Flüge in Kontrollzonen, über 120m Höhe, nachts, außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über Menschenansammlungen.
Beantragung: Bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes. In Hessen: Regierungspräsidium Darmstadt. Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen.
Kosten: 50-300 € je nach Komplexität. Gewerbliche Flüge benötigen zusätzlich Betriebsgenehmigung.
Sichtflug (VLOS): Drohne muss jederzeit mit bloßem Auge sichtbar sein. Maximale Entfernung: ca. 300-500m je nach Drohne.
Höhenbegrenzung: Maximal 120m über Grund. Ausnahmen nur mit Genehmigung.
FPV-Flüge: Flüge mit Videobrille erfordern zweiten Beobachter (Spotter) oder A2-Führerschein.
Privatsphäre: Aufnahmen von Personen, Grundstücken oder Gebäuden ohne Einwilligung sind verboten. Ausnahme: öffentliche Plätze ohne erkennbare Personen.
DSGVO: Gewerbliche Aufnahmen mit Personenbezug erfordern Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Datenschutzerklärung erforderlich.
Tipp: Nachbarn vor Flügen informieren, Aufnahmen anonymisieren, keine Detailaufnahmen von Privatgrundstücken.
Nein, wenn Sie in erlaubten Zonen fliegen (nicht in Kontrollzonen, Naturschutzgebieten oder über Menschenansammlungen), unter 120m Höhe bleiben und Sichtflug (VLOS) durchführen. Ja, wenn Sie in Kontrollzonen, nachts, über 120m oder außerhalb der Sichtweite fliegen wollen. Prüfen Sie Flugverbotszonen mit Apps wie DFS-DrohnenApp.
A1/A3 (Kleiner Führerschein): Pflicht für Drohnen ab 250g. Online-Kurs + Test beim LBA. Kostet 25-50 €. A2 (Großer Führerschein): Für Flüge näher als 50m an Personen. Prüfung bei Luftfahrtbehörde. Kostet 100-150 €. Beide gültig 5 Jahre.
Ja, jede Drohne muss haftpflichtversichert sein – egal ob Hobby oder Gewerbe. Private Haftpflicht reicht oft nicht aus. Drohnen-Haftpflicht kostet 50-150 € pro Jahr für Hobby, 200-500 € für Gewerbe. Deckungssumme mindestens 1 Mio. €.
Verboten: Flughafen Kassel-Calden (Kontrollzone, 1,5 km Radius), Bergpark Wilhelmshöhe (Naturschutz), Innenstadt bei Veranstaltungen (Menschenansammlungen), Einsatzorte von Polizei/Feuerwehr. Prüfen Sie Flugverbotszonen mit DFS-DrohnenApp oder Map2Fly.
Nein, Nachtflüge sind ohne Genehmigung verboten. Sie benötigen eine Aufstiegsgenehmigung bei der Luftfahrtbehörde. Bearbeitungszeit: 2-6 Wochen. Kosten: 50-300 €. Zusätzlich: Drohne muss mit Positionslichtern ausgestattet sein.
Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet werden. Häufige Verstöße: Flug ohne Führerschein (500-1.000 €), ohne Versicherung (1.000-5.000 €), in Flugverbotszonen (5.000-50.000 €), über Menschenansammlungen (5.000-25.000 €). Bei Unfällen drohen Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen.
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