Dateneigentum: Ihre Daten gehören Ihrer Kommune
Dauer: 10 Sekunden · Erklärvideo für Kommunen · Videoquelle: AerIQ Aerial Intelligence
Die Szene beantwortet eine Frage, die in Verwaltungen regelmäßig gestellt wird: Wem gehören die erfassten Daten?
Die Daten gehören der Kommune: Sie erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten. Es fallen keine laufenden Lizenz- oder Nutzungskosten an, und die Nutzung ist nicht an eine Plattform gebunden. Ein einmal erfasster Datensatz lässt sich später erneut auswerten, etwa im nächsten Haushaltsjahr, ohne neue Befliegung.
Auch der Datenschutz ist geregelt: Luftbilder eines Gemeindegebiets sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rollenverteilung (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO oder eigene Verantwortlichkeit) legen wir vor der Befliegung fest und schließen den erforderlichen Vertrag; die Daten liegen in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern und werden nicht ohne Freigabe der Kommune veröffentlicht. Der Clip ist ein Ausschnitt aus dem AerIQ-Erklärvideo „Drohnendaten für Kommunen“.
Aufnahmen des Gemeindegebiets sind sensibel, und Luftbilder sind personenbezogene Daten, weil sie sich Grundstücken und damit Eigentümern zuordnen lassen, auch wenn Personen bei Senkrechtaufnahmen in aller Regel nicht erkennbar sind. Die Rechtsgrundlage liegt bei Ihrer Kommune. Aufnahmeumfang, Unkenntlichmachung, Information der Öffentlichkeit und die vertragliche Rollenverteilung legen wir vor der Befliegung gemeinsam fest; Personen und Kennzeichen auf Schrägaufnahmen machen wir vor der Übergabe unkenntlich.
Ob ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO nötig ist, hängt von der Rollenverteilung ab: Entscheidet AerIQ über Mittel und Ablauf der Erfassung und liefert ein Fachergebnis, kann eine eigene Verantwortlichkeit vorliegen; verarbeiten wir nach Ihrer Weisung, ist der Vertrag Pflicht. Wir legen das vor dem ersten Flug mit Ihnen fest und schließen den erforderlichen Vertrag. Weitergabe erfolgt nur an vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter und nur, wenn das für den Auftrag nötig ist.
Die Daten liegen in Deutschland auf eigenen und bei Bedarf auf gesicherten externen Servern, die Übertragung ist verschlüsselt, Zugriff haben nur die Projektbeteiligten. Nach Projektabschluss löschen oder archivieren wir die Daten, wie Sie es vorgeben. Ihre Kommune erhält die ausschließlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen gelieferten Daten, ohne laufende Lizenzkosten. Auch die Website für Kommunen arbeitet ohne Tracking und ohne Marketing-Cookies; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Transkript
Die Daten gehören Ihrer Kommune – ohne Lizenzkosten, mit prüffähigem Angebot für die Vergabestelle.