Bestandsaufnahme für den Bebauungsplan: Planunterlage aus der Luft
Dauer: 10 Sekunden · Erklärvideo für Kommunen · Videoquelle: AerIQ Aerial Intelligence
Die Szene zeigt, welche Bestandsdaten ein Bebauungsplanverfahren braucht und wie sie aus der Luft entstehen.
Geliefert werden Bestandsplan, Gebäudehöhen und ein digitales Geländemodell als DWG oder DXF für das Planungsbüro, Rasterdaten als GeoTIFF, Vektorebenen als Shapefile oder GeoPackage, alles im amtlichen Raumbezug ETRS89/UTM und damit mit ALKIS überlagerbar. Spätere Zusatzschnitte lassen sich aus dem vorhandenen 3D-Datensatz ableiten, ohne erneut vor Ort zu messen.
Hoheitliche Aufgaben bleiben davon getrennt: Grenzfeststellung, Gebäudeeinmessung, Katasterfortführung und amtliche Lagepläne sind Sache der Katasterbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. AerIQ liefert die Planunterlage mit Geometrie, Höhen und Oberfläche sowie 3D-Ansichten, die Abwägung und Beteiligung für Rat und Bürgerschaft verständlich machen. Der Clip ist ein Ausschnitt aus dem AerIQ-Erklärvideo „Drohnendaten für Kommunen“.
Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst, das Planungsbüro beginnt mit der Grundlagenermittlung und braucht dafür den heutigen Bestand des Plangebiets: Gelände, Gebäude, Höhen. Liegt er nur in älteren Karten vor, wartet das Verfahren. Wir liefern Bestand und Höhen des Plangebiets als DWG/DXF mit abgestimmter Layerstruktur an das Büro, einige Wochen nach der Befliegung und damit vor der frühzeitigen Beteiligung. Auch bei einer Änderung des Bebauungsplans oder einer Innenbereichssatzung lohnt der Blick auf das Aufnahmejahr der Kartengrundlage im Geoportal Ihres Landes.
Was danach vorliegt: die aktuelle Kartengrundlage für die zeichnerische Festsetzung (Orthophoto als GeoTIFF, 2 bis 3 cm Bodenauflösung), Höhen für Festsetzungen und Erschließungsplanung als Geländemodell mit Höhenlinien und Geländeschnitten, Bestands- und Höhenpläne für das Planungsbüro sowie First- und Traufhöhen der Umgebungsbebauung je Flurstück für das Einfügen nach § 34 BauGB, nur als Geometrie, ohne Eigentümerdaten. Werden später zusätzliche Schnitte oder Auswertungen nötig, entstehen sie aus dem vorhandenen Datensatz ohne erneuten Ortstermin.
In der Beteiligung geht es oft um Höhenwirkung, Verschattung und Sichtbeziehungen, die sich aus Bestandsplänen schwer ablesen lassen. Optional stellen wir ein 3D-Bestandsmodell mit eingefügten Baukörpern der Planung als Browser-Ansicht bereit, für Sitzung, Aushang und Online-Beteiligung ohne Spezialsoftware. Die Visualisierung ersetzt die Abwägung nicht; sie macht Einwendungen konkreter und die Begründung nachvollziehbar. Keine Katastervermessung: Grenzfeststellung, Abmarkung und Gebäudeeinmessung bleiben beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (in Hessen § 15 HVGG).
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Transkript
Für Ihren Bebauungsplan liefern wir Bestandsdaten, Gebäudehöhen und dreidimensionale Ansichten.