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Video-Mediathek

Genehmigung: die luftrechtliche Abwicklung übernimmt AerIQ

Dauer: 10 Sekunden  ·  Erklärvideo für Kommunen  ·  Videoquelle: AerIQ Aerial Intelligence

Die Szene erklärt die luftrechtliche Seite einer Befliegung über bewohntem Gebiet.

Ob ein Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie (SORA-Verfahren) braucht, hängt vom Gebiet und von unbeteiligten Personen ab. Über zusammenhängender Bebauung ist regelmäßig eine Betriebsgenehmigung erforderlich, mit Risikobewertung, Betriebshandbuch und Abstimmung mit der Luftfahrtbehörde.

AerIQ prüft das vor jedem Einsatz, erstellt die Unterlagen, holt Genehmigungen und Zustimmungen ein und dokumentiert die Einstufung für die Akte der Verwaltung. Für die Kommune heißt das: beauftragen statt beantragen. Geflogen wird nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und mit Drohnenhaftpflicht über 10 Mio. €; eine Vorabinformation an Ordnungsamt und Öffentlichkeit bereiten wir vor. Der Clip ist ein Ausschnitt aus dem AerIQ-Erklärvideo „Drohnendaten für Kommunen“.

Befliegungen innerhalb geschlossener Ortschaften führen über Wohnbebauung. Ob ein Flug in der offenen Kategorie möglich ist oder eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie (SORA oder PDRA) braucht, hängt vom Gebiet ab und davon, ob unbeteiligte Personen im Flugbereich sind. In der offenen Kategorie fliegen wir mit C2-Geräten und A2-Fernpilotenzeugnis. AerIQ prüft das vor jedem Einsatz, holt erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen ein und dokumentiert die Einstufung für Ihre Akte. Ihre Verwaltung beauftragt Befliegung und Auswertung; sie stellt keinen Antrag.

Die luftrechtliche Seite liegt bei uns, in jedem Bundesland, weil der Genehmigungsweg je Land und Einsatz geprüft wird. Der Flugbetrieb läuft nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung und ist mit einer Drohnenhaftpflicht über 10 Mio. € versichert; AerIQ ist Mitglied im Bundesverband Copter Piloten. Wenn Ihre Verwaltung das möchte, bereiten wir eine Vorabinformation an Ordnungsamt, Polizei und Öffentlichkeit vor. Den Vorlauf bis zur Befliegung bestimmt der Genehmigungsweg; Wetter und behördliche Bearbeitungszeiten bleiben vorbehalten, den Zeitplan legen wir im Angebot fest.

Für Ihre Akte erhalten Sie die Dokumentation der luftrechtlichen Einstufung und der eingeholten Genehmigungen, den Nachweis der Drohnenhaftpflicht, die Leistungsbeschreibung mit Lieferumfang und Genauigkeitsangabe, das Festpreisangebot und den Vertrag zur Rollenverteilung im Datenschutz. Wer die Verantwortung für den Flug trägt, ist damit geklärt: AerIQ als Betreiber. Einzelheiten zum Ablauf in vier Schritten und dazu, was davon bei Ihnen liegt, stehen auf der Seite Ablauf, Vergabe und Datenschutz.

Transkript

Flüge über Ortslagen brauchen eine Betriebsgenehmigung. Dieses Verfahren übernimmt AerIQ komplett.

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