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Drohnen-Glossar · Recht & Regulierung

SORA

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist ein standardisiertes Risikobewertungsverfahren für Drohnenoperationen im Specific-Betrieb gemäß

Definition

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist ein standardisiertes Risikobewertungsverfahren für Drohnenoperationen im Specific-Betrieb gemäß EU-Drohnenverordnung (EU 2019/947). Das Verfahren bewertet das Bodenrisiko (GRC) und das Luftraumrisiko (ARC) und legt daraus die erforderliche Robustheitsstufe (SAIL) fest.

Mit der SORA-Version 2.5 (JARUS, 2023) wurden die Bewertungsmethoden präzisiert und die Anforderungen an das Betriebshandbuch (ConOps) verschärft. Für Betriebe, die eine Betriebsgenehmigung bei der Luftfahrtbehörde beantragen, ist die korrekte SORA-Anwendung zwingend erforderlich.

AerIQ bietet professionelles SORA 2.5 Consulting und erstellt die Unterlagen für die Betriebsgenehmigung für Drohnenbetreiber in Deutschland.

Mehr zu SORA 2.5 & Betriebsgenehmigung

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Für Kommunen: was SORA für Ihre Verwaltung bedeutet

Ob Ihr Gebiet eine Betriebsgenehmigung nach SORA braucht, prüfen wir vor jedem Einsatz, holen sie ein und dokumentieren die Einstufung für Ihre Akte; Ihre Verwaltung stellt keinen Antrag. Siehe Ablauf, Vergabe und Datenschutz.

Häufige Fragen zu SORA

Was ist SORA 2.5 und wann wird es Pflicht?

SORA (Specific Operations Risk Assessment) 2.5 ist die aktualisierte EU-Methodik zur Risikobewertung für Drohnenoperationen in der speziellen Kategorie. SORA 2.5 markiert den Übergang von qualitativen Schätzungen zu quantitativen Risikomodellen und bringt wesentliche Vereinfachungen: Die zehn Schritte sind in zwei Phasen neu geordnet, die Operational Safety Objectives (OSOs) von 24 auf 17 reduziert, und der Emergency Response Plan (ERP) ist für jede Operation Pflicht. Für sehr leichte Drohnen (unter 250 g) fällt die Bodenrisikoklasse (GRC) in der Regel niedrig aus; maßgeblich bleiben Bevölkerungsdichte und Flugvolumen. Die zweistufige Genehmigung (Pre-Application und Final Application) minimiert Rückweisungen. **Zeitplan:** SORA 2.5 gilt EU-weit seit dem 29. September 2025 (ED Decision 2025/018/R) und ist damit die maßgebliche Methodik für neue Anträge. SORA 2.5 ermöglicht komplexere Operationen wie Flüge außer Sichtweite (BVLOS), Nachtflüge und Flüge über Menschenmengen.

Worin unterscheiden sich SORA 2.0 und SORA 2.5?

SORA 2.5 berechnet das Bodenrisiko quantitativ über die kritische Fläche und die Bevölkerungsdichte, statt es wie in SORA 2.0 über Tabellen abzuschätzen. Die Sicherheitsziele (OSO) wurden von 24 auf 17 gestrafft, der Notfallplan (ERP) wurde von der optionalen Risikominderung zur Pflicht für jede Operation, und die zehn Bewertungsschritte sind in zwei Phasen neu geordnet. In der EU gilt SORA 2.5 seit dem 29. September 2025 (ED Decision 2025/018/R). Was das für Ihren Antrag bedeutet, erklären wir auf der Seite zur Drohnen-Betriebsgenehmigung & SORA 2.5.

Macht ihr nur die SORA oder auch den ganzen Antrag?

Beides. Sie können nur die Risikobewertung beauftragen oder das Komplettpaket bis zum eingereichten Antrag. Auf Wunsch begleiten wir auch das Verfahren und beantworten die Rückfragen der Behörde mit Ihnen, bis die Genehmigung vorliegt.

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Anfrage stellen Zurück zum Glossar Stand: 04.09.2026