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Drohnen-Sicherheit

UAS-Flüge in Kontrollzonen: neue Verfahren ab 06.08.2026

UAS-Flüge in Kontrollzonen: neue Verfahren ab 06.08.2026

Ein Hallendach in Flughafennähe soll thermografiert werden, der Termin steht, und die Frage nach der Freigabe in der Kontrollzone entscheidet, ob der Vormittag produktiv wird oder nicht. Wer in den letzten Monaten Anträge für Flüge in Kontrollzonen gestellt hat, kennt die Wartezeiten und die Ablehnungen ohne erkennbares Muster.

Seit dem 10. Juni 2026 liegt dafür ein neuer Rahmen vor: Das Bundesministerium für Verkehr hat mit den Nachrichten für Luftfahrer NFL 2026-1-3960 die Grundsätze für den UAS-Betrieb in Kontrollzonen neu gefasst. Die Umsetzung durch die Flugsicherung startet am 6. August 2026 und läuft flugplatzbezogen bis in den Herbst 2026.

Dieser Beitrag ordnet die Zoneneinteilung, die freigegebenen Höhen und die Grenzen der Neuregelung ein und schätzt ein, was sich für den gewerblichen Drohnenbetrieb tatsächlich verbessert.

Drohne über Hallendach in der Kontrollzone eines Flughafens
Arbeitshöhe und Zone entscheiden über die Art der Freigabe.

Was sich ab dem 6. August 2026 ändert

Für UAS-Flüge im kontrollierten Luftraum ist nach § 21 Absatz 1 Nummer 5 LuftVO eine Flugverkehrskontrollfreigabe (FVK-Freigabe) erforderlich. Neu ist die Aufteilung jeder betroffenen Kontrollzone in einen Innenbereich und einen Außenbereich mit insgesamt vier Zonen. Im Außenbereich gilt die Freigabe kraft Allgemeinverfügung, sobald ein Flug alle darin genannten Bedingungen einhält. Ein Einzelantrag entfällt dann.

Im Innenbereich, also Zone 1, bleibt es bei der individuellen Freigabe, unabhängig von der geplanten Flughöhe. Eine pauschale Öffnung der Kontrollzonen für Drohnen ist die Regelung nicht.

Wie die Kontrollzone jetzt aufgeteilt ist

Zone 1 umfasst den Flughafen selbst und einen Streifen entlang der Flughafenbegrenzung sowie entlang der verlängerten An- und Abflugachsen. Die Zonen 2 bis 4 staffeln sich nach Entfernung zum Flugplatzbezugspunkt und bilden den Außenbereich. Die genaue geometrische Abgrenzung ergibt sich aus der jeweiligen Veröffentlichung und den örtlichen AIP-Ergänzungen, nicht aus einer Faustformel.

Welche Höhen im Außenbereich allgemein freigegeben sind

Die Höhengrenzen sind je Zone unterschiedlich definiert, und der Bezug wechselt: teils Flugplatzhöhe, teils Höhe über Grund.

Maximal allgemein freigegebene Aufstiegshöhen in den Zonen 2 bis 4 des CTR-Außenbereichs
Kriterium Maximale Höhe Bezug
Zone 2 25 m über Flugplatzhöhe oder über Grund, der niedrigere Wert gilt
Zone 3 45 m über Flugplatzhöhe oder über Grund, der niedrigere Wert gilt
Zone 4 100 m bzw. 50 m 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund, der höhere Wert gilt
Zone 4, Start unter Flugplatzhöhe 100 m über Grund
Zone 1 keine allgemeine Freigabe immer individuelle FVK-Freigabe

Für Flüge in unmittelbarer Nähe von Bauwerken sind Überschreitungen dieser Höhen vorgesehen. Die zulässigen seitlichen und vertikalen Abstände zum Bauwerk stehen in der jeweiligen Allgemeinverfügung und unterscheiden sich zwischen den Kontrollzonen der DFS und denen der DFS Aviation Services.

Wann eine individuelle Freigabe nötig bleibt

Individuell wird es immer dann, wenn ein Vorhaben den veröffentlichten Rahmen verlässt. Das betrifft Zone 1, Flüge über den Zonenhöhen, Startmassen jenseits der genannten Grenzen sowie Betriebsarten, die die Verfügung nicht abdeckt. Für wiederkehrende Einsätze am gleichen Standort ist ein vereinfachtes Verfahren für individuelle Freigaben vorgesehen, was Betreibern mit festen Inspektionsintervallen Antragsaufwand erspart.

Die 4 Zonen im CTR eines Flughafens
Innenbereich und drei gestaffelte Außenzonen.

Was der Drohnenbetrieb praktisch gewinnt

  • Planbarkeit – die Freigabefrage lässt sich vor der Terminvergabe klären, nicht erst nach Antragsbearbeitung.
  • Mehr Höhe in Zone 4 – bis 100 m über Flugplatzhöhe statt der bisher üblichen pauschalen 50 m über Grund.
  • Wegfall von Einzelanträgen – für standardisierte Flüge im Außenbereich, solange jede Bedingung eingehalten wird.
  • Bauwerksnahe Flüge – Fassaden- und Dachaufnahmen bleiben auch dort möglich, wo die Zonenhöhe knapp wird.
  • Wiederkehrende Missionen – ein vereinfachtes Verfahren für regelmäßige Flüge am selben Ort.

Wo die Neuregelung Nachteile bringt

Die Prüfpflicht vor dem Flug wächst. Statt einer Freigabe mit Aktenzeichen tragen Sie die Beweislast, dass Ihr Flug vollständig im Rahmen lag. Zone, Flugplatzhöhe, Geländehöhe am Aufstiegsort, Startmasse, Bodensicht, NOTAM, geografische Gebiete nach § 21h LuftVO und die örtlichen AIP-Ergänzungen gehören dokumentiert.

Dazu kommt eine Änderung auf der bemannten Seite: Piloten unter 150 m über Grund erhalten außerhalb des Endanflugs keine gezielten Verkehrsinformationen über UAS mehr, sondern den allgemeinen Hinweis, dass unterhalb von 100 m jederzeit Drohnenbetrieb stattfinden kann. Die Pflicht zum Ausweichen bleibt beim Fernpiloten. In Zone 2 mit 25 m Höhengrenze ist außerdem manches Vorhaben rechnerisch enger als vorher.

Wo die Verfahren gelten und wo noch nicht

Ab dem 6. August 2026 greifen die neuen Verfahren in den Kontrollzonen der 15 Verkehrsflughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolle sowie an neun Regionalflughäfen mit Flugplatzkontrolle durch die DFS Aviation Services. Die Umstellung erfolgt flugplatzbezogen, nicht bundesweit einheitlich. Bis zur Veröffentlichung für eine Kontrollzone gelten dort die bisherigen Vorgaben.

Dachthermografie an einer Logistikhalle, Aufstiegsort in Zone 3, 4.200 m² Dachfläche. Geplant waren 60 m Flughöhe für ein Raster in zwei Bahnen. Zulässig sind in Zone 3 ohne Einzelfreigabe 45 m. Bei 40 m Flughöhe steigt die Zahl der Fluglinien von 2 auf 3, die Bildanzahl um rund 35 Prozent und die Flugzeit von 22 auf 34 Minuten. Die Bodenauflösung verbessert sich dabei, der Termin blieb an einem Vormittag machbar.

Entscheidungshilfe für Ihren nächsten Flug in der Kontrollzone

  • Aufstiegsort in Zone 4 und Arbeitshöhe unter 50 m über Grund – meist allein über die allgemeine Freigabe abbildbar, Dokumentation vorbereiten.
  • Aufstiegsort in Zone 2 oder 3 – Höhenbedarf früh rechnen, oft löst ein niedrigeres Flugraster das Problem.
  • Vorhaben in Zone 1 – individuelle Freigabe mit Vorlauf beantragen, Ausweichtermin einplanen.
  • Wiederkehrende Inspektion am selben Standort – vereinfachtes Verfahren für individuelle Freigaben prüfen.
  • Kontrollzone noch nicht umgestellt – nach alter Regelung planen und den Umstellungstermin beobachten.
Zonen Regelung CTR eine Flughafens mit Hindernisnah.jpg
Prüfung der Bedingungen vor dem Start gehört dokumentiert.

Einsätze aus Kassel und bundesweit

AerIQ sitzt in Kassel und ist in Nordhessen kurzfristig vor Ort, arbeitet aber bundesweit, auch in Kontrollzonen der genannten Flughäfen. Ob an einem Standort geflogen werden darf, prüfen wir vorab anhand der jeweils gültigen Veröffentlichung und sagen es verbindlich, bevor ein Termin bestätigt wird. Einen Überblick über die Leistungen und die Inspektion mit Drohnen finden Sie auf den jeweiligen Seiten; für eine Standortprüfung genügt eine Nachricht über das Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen zu UAS-Flügen in Kontrollzonen

Was ist eine allgemeine FVK-Freigabe?

Die Flugverkehrskontrollfreigabe besteht kraft Allgemeinverfügung, ohne dass ein Antrag gestellt wird. Sie greift nur, wenn der Flug jede einzelne dort genannte Bedingung einhält, etwa Zone, Höhe, Startmasse und Sichtbedingungen. Wird eine Bedingung verletzt, fliegt der Betrieb ohne Freigabe. Quelle (Rechtsgrundlage)

Wie hoch darf ich in der Kontrollzone ohne Einzelantrag fliegen?

In Zone 2 bis 25 m, in Zone 3 bis 45 m, jeweils über Flugplatzhöhe oder über Grund, wobei der niedrigere Wert gilt. In Zone 4 sind 100 m über Flugplatzhöhe oder 50 m über Grund möglich, hier gilt der höhere Wert. Liegt der Aufstiegsort in Zone 4 unter der Flugplatzhöhe, sind es 100 m über Grund.

Kann ich in Zone 1 noch fliegen?

Ja, aber ausschließlich mit individueller Freigabe der zuständigen Flugplatzkontrollstelle, unabhängig von der Flughöhe. Für Zone-1-Vorhaben sollten Sie Vorlauf einplanen und einen Ausweichtermin vorsehen, weil die Freigabe räumlich und zeitlich eingeschränkt werden kann.

Welche Unterlagen sollte ich vor dem Flug prüfen?

Die aktuelle Allgemeinverfügung für die betroffene Kontrollzone, die örtlichen AIP-Ergänzungen, NOTAM, die Daten der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt sowie geografische Gebiete nach § 21h LuftVO. Verbindlich sind immer die Originalveröffentlichungen, nicht Zusammenfassungen.

AerIQ Aerial Intelligence
Über den Autor

AerIQ Aerial Intelligence e.K.

Zertifiziertes Drohnen-Vermessungs- und Inspektionsunternehmen aus Kassel & Nordhessen. Spezialisiert auf Vermessung, Thermografie, PV-Inspektion, BIM und Kulturerbe-Digitalisierung. EU-Drohnenführerscheine A1/A3 & A2, BVLOS-Genehmigungen, Haftpflicht bis 5 Mio €.

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