Zum Hauptinhalt springen

Drohnen-Glossar · Recht & Regulierung

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight)

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) bezeichnet Drohnenflüge jenseits der Sichtweite des Piloten.

Definition

BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) bezeichnet Drohnenflüge jenseits der Sichtweite des Piloten. Diese Flüge erfordern besondere Genehmigungen und technische Ausrüstung (z.B. Kollisionsvermeidung, Fernidentifikation). BVLOS-Flüge ermöglichen großflächige Inspektionen von Pipelines, Stromleitungen und Küstengebieten.

Häufige Fragen zu BVLOS

Ab wann fällt ein Drohnenflug in die spezielle Kategorie?

Die spezielle Kategorie beginnt dort, wo die Grenzen der offenen Kategorie überschritten werden – etwa bei Flügen außerhalb der Sichtweite (BVLOS), über Menschenansammlungen, mit mehr als 25 kg Startmasse, oberhalb von 120 m Flughöhe oder in Geozonen mit entsprechenden Auflagen. Dann führt der Weg über eine Betriebsgenehmigung nach Art. 12 der EU-Verordnung 2019/947 oder – wenn der Einsatz passt – über ein EU-Standardszenario (STS) mit Betriebserklärung. Wie wir Sie dabei unterstützen, zeigt unsere Seite zur Drohnen-Betriebsgenehmigung mit SORA.

Was ist SORA 2.5 und wann wird es Pflicht?

SORA (Specific Operations Risk Assessment) 2.5 ist die aktualisierte EU-Methodik zur Risikobewertung für Drohnenoperationen in der speziellen Kategorie. SORA 2.5 markiert den Übergang von qualitativen Schätzungen zu quantitativen Risikomodellen und bringt wesentliche Vereinfachungen: Die zehn Schritte sind in zwei Phasen neu geordnet, die Operational Safety Objectives (OSOs) von 24 auf 17 reduziert, und der Emergency Response Plan (ERP) ist für jede Operation Pflicht. Für sehr leichte Drohnen (unter 250 g) fällt die Bodenrisikoklasse (GRC) in der Regel niedrig aus; maßgeblich bleiben Bevölkerungsdichte und Flugvolumen. Die zweistufige Genehmigung (Pre-Application und Final Application) minimiert Rückweisungen. **Zeitplan:** SORA 2.5 gilt EU-weit seit dem 29. September 2025 (ED Decision 2025/018/R) und ist damit die maßgebliche Methodik für neue Anträge. SORA 2.5 ermöglicht komplexere Operationen wie Flüge außer Sichtweite (BVLOS), Nachtflüge und Flüge über Menschenmengen.

Wann benötige ich eine Betriebsgenehmigung für Drohnenflüge?

Eine Betriebsgenehmigung ist erforderlich, wenn Ihre Operation die Grenzen der offenen Kategorie überschreitet – dies ist die spezielle Kategorie. Typische Szenarien: Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS - Beyond Visual Line of Sight), Flüge über 120m Höhe, Flüge über Menschenmengen oder Menschenansammlungen, Flüge in kontrolliertem Luftraum, Transport von Gefahrgut, Nachtflüge in bestimmten Szenarien. Die Genehmigung wird nach SORA 2.5 bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragt, je nach Bundesland beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder bei der Landesluftfahrtbehörde. Der Antragsprozess umfasst: Risikobewertung nach SORA 2.5, Erstellung eines Operational Safety Objectives (OSO)-Katalogs, Emergency Response Plan (ERP), Operations Manual (OM) und Nachweis der Pilotenqualifikation. Die Bearbeitungszeit beträgt typischerweise 3-6 Monate. Seit 2025 gibt es ein vereinfachtes FastFlight-Verfahren für Erstgenehmigungen nach SORA 2.5. Für wiederkehrende Standardoperationen können auch vordefinierte Standard Scenarios (STS) genutzt werden.

Alle Fragen und Antworten

Beiträge, in denen BVLOS vorkommt

Verwandte Begriffe aus „Recht & Regulierung"

Anfrage stellen Zurück zum Glossar Stand: 08.06.2026