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Drohnen-Sicherheit

SORA 2.5: Sicherheitskonzept und Betriebsgenehmigung

SORA 2.5: Sicherheitskonzept und Betriebsgenehmigung

SORA 2.5: Sicherheitskonzept und Betriebsgenehmigung für professionelle Drohnenoperationen

Seit dem 29. September 2025 gilt für Drohnenbetriebe in der speziellen Kategorie eine neue Fassung der Risikomethodik. Die Specific Operations Risk Assessment (SORA) in der Version 2.5 ist von der EASA als anerkanntes Konformitätsmittel zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 eingeführt worden [1]. Wer eine Betriebsgenehmigung beantragt, rechnet das Bodenrisiko jetzt, statt es zu schätzen. Dieser Beitrag fasst die für die Praxis relevanten Änderungen zusammen.

Grundlagen der SORA-Methodik

SORA stuft das Risiko eines konkreten Drohneneinsatzes in der Kategorie „Spezifisch" ein [2]. Anders als die offene Kategorie, die auf standardisierte Einsätze mit geringem Risiko zugeschnitten ist, deckt sie Operationen ab, die eine eigene Risikobewertung und Dokumentation verlangen.

Bewertet werden zwei Größen: das Bodenrisiko (Ground Risk Class, GRC) und das Luftrisiko (Air Risk Class, ARC). Aus beiden ergibt sich das Specific Assurance and Integrity Level (SAIL), das festlegt, wie robust die Sicherheitsmaßnahmen ausfallen müssen [3]. Entwickelt wurde die Methodik von JARUS, dem Zusammenschluss nationaler Luftfahrtbehörden; in Europa ist sie der Standard für die spezielle Kategorie.

Warum SORA 2.0 überarbeitet wurde

SORA 2.0 hatte in der Anwendung erkennbare Schwächen. Viele Bewertungskriterien waren qualitativ formuliert und wurden von Behörden unterschiedlich ausgelegt: Ein Betrieb konnte in einem Mitgliedstaat genehmigt und in einem anderen abgelehnt werden [4]. Die Anforderungen an die Dokumentation waren mehrdeutig, was Rückfragen und Überarbeitungen nach sich zog. Kleine, leichte Drohnen wurden teils wie schwere Systeme behandelt, obwohl ihr Risiko deutlich geringer ist. Und die Notfallplanung war nicht sauber im Sicherheitskonzept verankert.

Die EASA hat mit Version 2.5 an genau diesen Punkten angesetzt: präzisere Kriterien, eine objektivere Bodenrisikoberechnung und klarere Zuständigkeiten, ohne die Methodik praxisuntauglich zu machen [5].

Der Kern der Neuerung: quantitatives Bodenrisiko

Die wichtigste Änderung betrifft die Bestimmung des Bodenrisikos. Wo SORA 2.0 auf Einschätzungen der Bevölkerungsdichte und der Drohneneigenschaften beruhte, rechnet SORA 2.5 mit den in Annex F definierten Formeln [6]. In die Berechnung gehen ein:

  • die kritische Fläche der Drohne, abgeleitet aus maximaler Abmessung und kinetischer Energie,
  • die Bevölkerungsdichte des Operationsgebiets in Personen pro Quadratkilometer,
  • die Fluggeschwindigkeit und weitere operative Parameter.

Mit dem von der EASA bereitgestellten Critical Area Assessment Tool (CAAT) lässt sich nachweisen, dass eine bestimmte Drohne eine kleinere kritische Fläche hat als die Standardannahme, und so eine niedrigere Einstufung erreichen [7].

Erleichterungen für kleine Drohnen

Sehr leichte und langsame Drohnen erreichen die niedrigste intrinsische Bodenrisikoklasse: als Richtwert gilt eine Masse von höchstens 250 Gramm bei einer Reisegeschwindigkeit bis 25 m/s [8]. Maßgeblich für die endgültige GRC bleiben aber Bevölkerungsdichte und Operationsvolumen, ein 250-Gramm-Flug über einer Menschenmenge fällt nicht automatisch in die unterste Klasse. Auch für Drohnen bis etwa 900 Gramm gelten bei niedrigen Geschwindigkeiten gelockerte Anforderungen an die Mitigationen, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Strukturelle Veränderungen: Zehn Schritte in zwei Phasen

SORA 2.5 ordnet den zehnstufigen Genehmigungsprozess neu und gliedert ihn in zwei Phasen [9]. Die Reihenfolge der Schritte folgt jetzt stärker der Logik, in der Risiken entstehen und gemindert werden.

Die zwei Phasen der Genehmigung

Phase 1 (Risikobeurteilung): Der Betreiber reicht zunächst die Operationsparameter, das ermittelte SAIL und die geplanten Mitigationen ein. Die Behörde prüft die Annahmen, bevor der Betreiber Aufwand in die vollständige Dokumentation steckt.

Phase 2 (Sicherheitsnachweis): Nach der Freigabe von Phase 1 folgt die vollständige Comprehensive Safety Portfolio (CSP) mit den Nachweisen für alle Operational Safety Objectives. Das senkt das Risiko, nach umfangreicher Arbeit zurückgewiesen zu werden.

Containment vor den OSOs

Die Anforderungen an die Eindämmung (Containment) liegen nun in Schritt 8, also vor der Festlegung der Operational Safety Objectives in Schritt 9 [10]. Das ist sachlogisch: Wie weit sich die Folgen eines Ausfalls begrenzen lassen, muss feststehen, bevor die einzelnen Sicherheitsziele definiert werden. Containment wird in drei Stufen eingeteilt (Low, Medium, High), abhängig von Drohnengröße, Geschwindigkeit, Bevölkerungsdichte der angrenzenden Gebiete und SAIL.

Bodenrisiko-Mitigationen und der ERP

Auch die Mitigationen wurden überarbeitet, am deutlichsten der Emergency Response Plan (ERP).

Aufteilung der M1-Mitigationen

Die Bodenrisikomitigation M1 ist in drei Kategorien unterteilt [11]:

  • M1A (Sheltering): Flüge über Personen, die sich in Gebäuden oder geschützten Fahrzeugen befinden.
  • M1B (Operational Restrictions): Begrenzung des Operationsvolumens auf kontrollierte Bodenbereiche.
  • M1C (Ground Observation): Freigabe des Flugbereichs durch Beobachter am Boden.

Die Trennung beseitigt eine in SORA 2.0 häufige Quelle von Missverständnissen.

Der ERP: von optional zu verpflichtend

In SORA 2.0 war der ERP eine optionale Mitigation (M3), mit der sich die Einstufung senken ließ. In SORA 2.5 ist er das nicht mehr [12]. Der ERP zählt jetzt zu den verpflichtenden Sicherheitszielen (OSOs) und ist für jede Operation erforderlich, unabhängig vom SAIL.

Ein validierter Notfallplan ist damit Voraussetzung für jede Betriebsgenehmigung. In der Konsequenz steigen die Anforderungen an Flugbeendigungssysteme (Flight Termination Systems, FTS) und Crashworthiness, die sauber in die Flugsteuerung eingebunden sein müssen [13].

Die Operational Safety Objectives (OSOs)

Die OSOs legen fest, welche Sicherheitsanforderungen ein Betrieb nachweisen muss.

Weniger, aber klarere OSOs

SORA 2.5 reduziert die Zahl der OSOs von 24 auf 17, indem redundante Anforderungen zusammengefasst wurden [14]. Zugleich ersetzt „Not Required (NR)" das bisherige „Optional". Damit ist klar, dass ein nicht zutreffendes OSO entfällt und nicht etwa nach Belieben weggelassen werden darf.

Klare Verantwortlichkeiten

Jedes OSO benennt nun, wer es zu erfüllen hat: Betreiber, Hersteller oder Schulungsanbieter [15]. Das verhindert, dass Zuständigkeiten zwischen den Beteiligten liegen bleiben.

Comprehensive Safety Portfolio (CSP)

Die CSP bündelt alle Bestandteile des Sicherheitskonzepts und ist in SORA 2.5 verbindlicher strukturiert [16]. Neu ist die Vorgabe, externe Dienstleister, etwa U-Space-Anbieter, über Service Level Agreements (SLAs) in den Sicherheitsnachweis einzubinden. So bleibt die Verantwortungskette nachvollziehbar, und externe Abhängigkeiten werden nicht zur Lücke im Konzept.

Gültigkeit und Übergang in Deutschland

SORA 2.5 gilt seit dem 29. September 2025 und wurde mit der ED Decision 2025/018/R der EASA verabschiedet [17]. Für Deutschland sind das Luftfahrt-Bundesamt und die Landesluftfahrtbehörden zuständig; Anträge laufen über die Plattform dipul.

Parallel sind die nationalen Standardszenarien ausgelaufen: Die Übergangsfrist endete am 31. Dezember 2025, das landwirtschaftliche Szenario DE.STS.FARM bereits Ende 2023 [18]. Wer keinen der europäischen Standardszenarien (STS-01, STS-02) nutzen kann, geht den Weg über PDRA oder eine vollständige SORA. Wer einen Antrag plant, sollte den zeitlichen Vorlauf für Erstellung und Behördenprüfung einkalkulieren.

Was das für Betreiber bedeutet

In der Praxis verschiebt sich der Aufwand nach vorn. Für den Antrag genügen keine allgemeinen Beschreibungen mehr; verlangt sind konkrete Daten zu Bevölkerungsdichte, Drohneneigenschaften und Operationsparametern, für die die standardisierten Vorlagen aus Annex A den Rahmen geben [19]. Auch technisch steigen die Anforderungen: Ein Flugbeendigungssystem, das nicht sauber mit der Flugsteuerung integriert ist, gilt nicht als ausreichende Mitigation, was die Wahl von Drohne und Autopilot enger fasst [20].

Die höhere Komplexität trifft nicht nur die Piloten. Auch wer den Sicherheitsnachweis erstellt und das Verfahren mit der Behörde führt, braucht das entsprechende Wissen. Die zweistufige Genehmigung ist dabei ein Hebel: Wer in Phase 1 die Risikobeurteilung validieren lässt, vermeidet, dass eine fertige Dokumentation spät zurückgewiesen wird.

Bodenrisiko im Detail: kritische Fläche und Bevölkerungsdichte

Die Bodenrisikoklasse ergibt sich aus zwei Eingangsgrößen. Die kritische Fläche folgt aus den maximalen Abmessungen und der kinetischen Energie der Drohne: größere oder schnellere Systeme treffen im Versagensfall eine größere Fläche und erhalten ein höheres Bodenrisiko [21].

Die Bevölkerungsdichte ist die zweite Größe; SORA 2.5 unterscheidet Dichteklassen von dünn besiedelt bis urban. Betreiber müssen die Dichte ihres Operationsgebiets belastbar ermitteln, über amtliche Statistik, Kartendaten oder spezialisierte Werkzeuge. Wer per CAAT eine kleinere kritische Fläche nachweist, kann die Einstufung senken, was einen Anreiz schafft, sicherer konstruierte Systeme einzusetzen [22].

Der ERP als Teil der Sicherheitskultur

Dass der Notfallplan für jede Operation verpflichtend ist, hat über die formale Anforderung hinaus eine praktische Seite: Ein ERP, der regelmäßig geprüft und aktualisiert wird, ist im Ernstfall belastbar. Die klaren Zuständigkeiten in SORA 2.5 erleichtern zudem die Abstimmung zwischen Betreibern, Herstellern und Behörden [23].

Vergleichstabelle: SORA 2.0 vs. SORA 2.5

Aspekt SORA 2.0 SORA 2.5
Risikobeurteilung Qualitativ Quantitativ
Prozessstruktur 10 Schritte (linear) 10 Schritte (zwei Phasen)
Bodenrisiko-Berechnung Subjektiv Mathematische Formeln (Annex F)
ERP-Status Optionale Mitigation (M3) Obligatorisches Sicherheitsziel (OSO)
Operational Safety Objectives 24 17
Genehmigungsphasen Einstufig Zweistufig
Kleine Drohnen (≤250 g) Normale Anforderungen Niedrigste intrinsische GRC-Klasse
Eindämmung Nach OSOs Vor OSOs (Schritt 8)
Externe Dienstleister Nicht explizit adressiert Über SLAs integriert
Harmonisierung Begrenzt Verbessert

Vorteile in der Praxis

Die quantitative Bewertung führt zu konsistenteren Entscheidungen zwischen den Behörden und verringert die regulatorische Fragmentierung in der EU [24]. Kleine, risikoarme Systeme werden nicht länger wie komplexe Großgeräte behandelt. Die expliziten Zuständigkeiten schaffen Klarheit, und die Zwei-Phasen-Genehmigung kann das Verfahren verkürzen. Dem steht ein höherer Aufwand bei Datenerhebung und Nachweis gegenüber, der sich vor allem bei einfachen Einsätzen bemerkbar macht.

Ausblick: SORA 3.0

Die nächste Version, SORA 3.0, ist in Arbeit [25]. Im Zentrum steht ein quantitatives Luftrisiko-Modell: Das Bodenrisiko ist mit 2.5 quantifiziert, das Luftrisiko bleibt bislang weitgehend qualitativ. Zu erwarten sind außerdem Anpassungen aus der Praxis von SORA 2.5 sowie Regelungen für U-Space.

Fazit

SORA 2.5 verschiebt die Risikobewertung vom Schätzen zum Rechnen, ordnet das Verfahren neu und macht den Notfallplan zur Pflicht. Für Betreiber bedeutet das mehr Genauigkeit bei der Vorbereitung, dafür aber auch belastbarere und besser vergleichbare Genehmigungen.

Für Betriebe in Inspektion, Vermessung oder Kulturerbe-Digitalisierung steigt der Anspruch an Dokumentation und Technik, also genau dort, wo professionelle Anbieter ohnehin arbeiten. Wie AerIQ den Weg zur Betriebsgenehmigung begleitet, von der SORA-2.5-Risikobewertung über das Betriebshandbuch bis zum Antrag, zeigt unsere Leistungsseite Drohnen-Betriebsgenehmigung & SORA 2.5.

AerIQ Aerial Intelligence
Über den Autor

AerIQ Aerial Intelligence e.K.

Zertifiziertes Drohnen-Vermessungs- und Inspektionsunternehmen aus Kassel & Nordhessen. Spezialisiert auf Vermessung, Thermografie, PV-Inspektion, BIM und Kulturerbe-Digitalisierung. EU-Drohnenführerscheine A1/A3 & A2, BVLOS-Genehmigungen, Haftpflicht bis 5 Mio €.

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